Der sichere Tipp
Achtung Baustelle –
Unwissenheit schützt nicht vor Haftung!
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Ist Kampfmittelsuche verpflichtend?
In Österreich gibt es kein Gesetz oder eine Regelung, welche für die Allgemeinheit ersichtlich und eindeutig eine verpflichtende Kampfmittelsuche und in weiterer Folge eine Kampfmittelbergung fordert.
Kampfmittel, Waffen, sprengkräftige Kriegsrelikte fallen generell unter die Materie des Waffengesetzes (WaffG). Im § 42 wird im Absatz 4 allerdings nur das Finden von Waffen und Munition geregelt.
Doch wer haftet, wenn auf einer Baustelle etwas mit Munition passiert ?
Im Falle eines Bauvertrages gibt es zwei Vertragspartner mit unterschiedlichen Pflichten:
Der Bauherr
bringt (üblicherweise) seinen Grund und Boden in den Bauvertrag ein. Der Bauherr haftet dem Auftragnehmer gegenüber, dass von seinem Baugrund keine Gefahr für den Auftragnehmer ausgeht. Er hat hier eine Sorgfaltspflicht! Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das als Baugrundrisiko bezeichnet.
Der Bauunternehmer (Auftragnehmer)
haftet seinen Mitarbeitern gegenüber aus den Forderungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG). Es ist seine Pflicht, alle mögliche Gefahren, welchen seine Mitarbeiter ausgesetzt sein können, zu erkennen, zu beurteilen und Maßnahmen zur Verhinderungen von Unfällen zu ergreifen.
Auf größeren bzw. öffentlichen Baustellen ist die Überprüfung und Sondierung nach Kriegsrelikten mittlerweile meist kein Thema mehr. Die öffentliche Hand als Auftraggeber sowie die bauausführenden Firmen als Auftragnehmer sind sich ihrer Verpflichtung bewusst und die Kampfmittelsuche vor Baubeginn oder begleitend beim Bau ist weitestgehend schon Standard.
Doch was ist mit allen anderen Firmen- und privaten Baustellen?
Sehr oft sind sich weder Bauherr noch Auftragnehmer, aus Unwissenheit über die Geschichte des zu bebauenden Grundstückes, des sie möglicherweise erwartenden Risikos und der damit verbundenen Haftung bewusst.
Die EOD Munitionsbergung GmbH hat es sich zum Ziel gesetzt, den österreichischen Bauherren und Baufirmen bewusst zu machen, dass sie sich dieses in mehrerlei Hinsicht existenzbedrohende Risiko nicht leisten können – eine entsprechende Beratung und Vorbereitung hingegen schon.
„Unsere Vision ist ein Österreich, dessen Zukunft nicht von der Vergangenheit gefährdet wird. Mit dem Erkennen und der Beseitigung von sprengkräftigen Kriegsrelikten könnten wir dies zumindest von unserem Staatsgrund und Boden behaupten!“