Rechtliches
Ist Kampfmittelsuche gesetzlich verpflichtend?
In der österreichischen Gesetzgebung ist die Durchführung von Kampfmittelerkundungen nicht geregelt. Die Entscheidung über die Durchführung von kampfmitteltechnischen Sicherungsmaßnahmen obliegt in der Verantwortung des Auftraggebers/Bauherren oder Grundstücksbesitzers.
Gesetze, die meist als Grundlage für die Notwendigkeit von Kampfmittelerkundungen herangezogen werden sind u.a. das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) für den Bauherrn/ Grundstücksbesitzer und das AbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) für in gefährdeten Gebieten tätige Unternehmen. Beide Gesetze legen fest, dass die handelnden Personen (Gemäß BauKG der Bauherr, gemäß ASchG der Arbeitsverantwortliche Ausführende) alle Gefährdungen zu evaluieren haben und sämtliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr präventiv einzuleiten haben – Andernfalls Sie fahrlässig handeln.
Das Waffengesetz 1996 idgF §42; Absatz 4 und 5
•Das Waffengesetz regelt, dass ein Munitionsfund sofort zu melden ist
•Das Waffengesetz regelt, dass die Entschärfung und der Abtransport vom Österreichischen Bundesheer durchzuführen ist
•Das Waffengesetz regelt, dass Schäden, die durch die Entschärfung entstanden sind, bis zu Eur 72.600,00 ersetzt werden.
Für die Sicherung, den Transport, die Verwahrung und die Entschärfung fallen für den/die BauherrInnen/BauwerberInnen/GrundstücksbesitzerInnen KEINE Kosten an
Doch wer haftet, wenn auf einer Baustelle etwas mit Munition passiert ?Im Falle eines Bauvertrages gibt es zwei Vertragspartner mit unterschiedlichen Pflichten:
Der Bauherr
bringt (üblicherweise) seinen Grund und Boden in den Bauvertrag ein. Der Bauherr haftet dem Auftragnehmer gegenüber, dass von seinem Baugrund keine Gefahr für den Auftragnehmer ausgeht. Er hat hier eine Sorgfaltspflicht! Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das als Baugrundrisiko bezeichnet.
Der Bauunternehmer (Auftragnehmer)
haftet seinen Mitarbeitern gegenüber aus den Forderungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG). Es ist seine Pflicht, alle mögliche Gefahren, welchen seine Mitarbeiter ausgesetzt sein können, zu erkennen, zu beurteilen und Maßnahmen zur Verhinderungen von Unfällen zu ergreifen.
Auf größeren bzw. öffentlichen Baustellen ist die Überprüfung und Sondierung nach Kriegsrelikten mittlerweile meist kein Thema mehr. Die öffentliche Hand als Auftraggeber sowie die bauausführenden Firmen als Auftragnehmer sind sich ihrer Verpflichtung bewusst und die Kampfmittelsuche vor Baubeginn oder begleitend beim Bau ist weitestgehend schon Standard.
Doch was ist mit allen anderen Firmen- und privaten Baustellen?
Sehr oft sind sich weder Bauherr noch Auftragnehmer, aus Unwissenheit über die Geschichte des zu bebauenden Grundstückes, des sie möglicherweise erwartenden Risikos und der damit verbundenen Haftung bewusst.
Die EOD Munitionsbergung GmbH hat es sich zum Ziel gesetzt, den österreichischen Bauherren und Baufirmen bewusst zu machen, dass sie sich dieses in mehrerlei Hinsicht existenzbedrohende Risiko nicht leisten können – eine entsprechende Beratung und Vorbereitung hingegen schon.